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Das Internetportal für Autobiographien

Regeln zum Inhalt

Vorbemerkung

Die nachfolgend aufgeführten Regeln und Empfehlungen sollten von jedem Autor beherzigt werden, der seine Autobiographie oder einzelne Lebenserinnerungen auf Lifebook einstellen möchte. Weil die Veröffentlichung von Texten und Bildern nach Beendigung der Bearbeitung durch den jeweiligen Autor in die alleinige Verantwortung von Lifebook übergeht, werden dann ausnahmslos nur noch solche Inhalte veröffentlicht, die den angegebenen Regeln entsprechen. Das dient hauptsächlich dem Zweck, die Rechte anderer Personen oder Personengruppen nicht zu verletzen.

Als Grundregel sollte sich jeder Autor vor Augen halten, dass alle die von ihm auf Lifebook eingegebenen Inhalte (Text und Bilder) auch in einem Buch öffentlich erscheinen können sollten. Was wegen der Vertraulichkeit des Inhaltes oder wegen zu geringer Qualität des Textes für ein Buch nicht geeignet erscheint, hat auch hier auf Lifebook keinen Platz.

Fotos

Die Inhalte von Lifebook sollen textorientiert sein und können dabei auch Bilder mit enthalten, aber umfangreiche Bildergalerien sind nicht erwünscht. Autobiographien sind in der Regel Bücher zum Lesen und keine Bilderbücher.

Bei den eingestellten Bildern wird es sich vorwiegend um Photographien handeln. Fotos vom Autor selbst in den verschiedenen Lebensaltern sind unbedenklich, ebenso Fotos aller Vorfahren des Autors. Bei Verwandten und Bekannten des Autors, die einer älteren Generation als der Autor angehören, ist die Darstellung auf Fotos ebenfalls unbedenklich.

Fotos von gleichaltrigen oder jüngeren Personen, sofern es sich um enge Verwandte handelt (Geschwister, Lebenspartner, Kinder, Enkel), sind nur zusammen mit dem Autor zulässig, im Falle der Kinder und Enkel auch nur in deren Kleinkindalter. Eine genaue Personenbeschreibung für die Fotos ist daher unerlässlich.

Einen Sonderfall stellen offiziell angefertigte Gruppenfotos von funktionellen Gruppen wie Schulklassen, Sportvereine, Chöre, Firmenbelegschaft usw. dar. Diese sind schon bei der Anfertigung zur Weitergabe an eine größere Öffentlichkeit gedacht und können daher auch verwendet werden, sofern der Autor selbst mit abgebildet ist und in der Beschreibung kenntlich gemacht wird. Dasselbe gilt für Fotos, die bereits in Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht wurden, wenn Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung dabei benannt werden.

Fotos von jüngeren Verwandten des Autors im Erwachsenenalter und generell von fremden Personen sind nicht zulässig. Sie werden ausnahmslos gelöscht, sobald die Website in die Verantwortung von Lifebook übergeht.

Beschreibung von Personen

Wenn in den Texten Personen bezüglich ihrer Eigenschaften und Taten beschrieben werden und damit auch Bewertungen abgegeben werden, so ist das immer problematisch. Es ist nicht wichtig und später auch nicht nachprüfbar, ob die Aussagen richtig oder falsch sind, sondern ob sich die erwähnten Personen oder deren Angehörige verletzt fühlen könnten. Um hier Probleme zu vermeiden, werden folgende Regeln aufgestellt:

  1. ​Personenbeschreibungen sind zulässig, wenn es sich um die Vorfahren des Autors oder sonstige wichtige Bezugspersonen aus den älteren Generationen handelt.
  2. Bei Lebenspartnern, Kindern, Enkeln und sonstigen Verwandten und Bekannten ist keinerlei Personenbeschreibung zulässig.
  3. Bei Personen aus dem beruflichen Umfeld, die eine erwähnenswerte Rolle im Leben des Autors gespielt haben, ist die Beschreibung so abzufassen, dass sie keine persönliche Bewertung enthält.

Beschreibung der eigenen Handlungen

Berichte aus dem eigenen Leben, Lebenserinnerungen und Darstellung der eigenen Ansichten sind keine "Lebensbeichte", sondern einfach nur Mitteilungen an andere. Es ist nicht wichtig, ob alles lückenlos und absolut wahrheitsgemäß dargestellt wird. Unangenehme oder belastende Dinge müssen gar nicht behandelt werden. Niemand erwartet in diesem Zusammenhang irgendwelche Selbstkritik. Die eigenen Handlungen werden aus der Sicht des Autors normalerweise in gutem Licht dargestellt, wie es ja auch der eigenen Motivation dafür entspricht. Etwas anderes wäre für den Leser gar nicht glaubhaft.

Die Abweichungen des Lebensberichtes von der Wirklichkeit sollten sich aber in Grenzen halten. Wenn die Unterschiede zum tatsächlichen Geschehen zu offensichtlich sind, sinkt eventuell die Glaubwürdigkeit und damit der Wert des gesamten Berichtes. Das liegt aber im freien Ermessen jedes Autors und wird von Lifebook nicht bewertet.

Darlegung von persönlicher Meinung

Für den Leser der Lebensbeschreibung ist es besonders wichtig, nicht nur Lebensdaten zu erhalten, sondern auch etwas über die Einstellung des Autors zu den verschiedenen Themenbereichen zu erfahren, seine persönlichen Ansichten nachlesen zu können.

Prinzipiell sollte deshalb der Autor seine wohlüberlegte Meinung zu allen Themen klar und deutlich darlegen. Es gibt nur einige wenige Dinge oder Ansichten, deren öffentliche Äußerung unter Strafe steht; solche Ausnahmen sind natürlich zu beachten. Ebenso sind Äußerungen zu vermeiden, die einzelne Personen oder Personengruppen beleidigen können. Schuldzuweisungen aller Art an namentlich identifizierbare Privatpersonen sind nicht zulässig, auch wenn diese vielleicht gerechtfertigt sein sollten. Unter der Verantwortung von Lifebook werden sie jedenfalls nicht geduldet und umgehend gelöscht oder blockiert. Alle diese selbstverständlichen Regeln schränken die freie Meinungsäußerung nicht ein. Man kann jede Meinung - auch sehr ungewöhnliche - so gut und anständig formulieren, dass sich niemand dadurch verletzt fühlen wird, auch nicht Personen mit völlig konträrer Ansicht. Das gilt für politische, gesellschaftliche, religiöse, weltanschauliche und alle übrigen Themen.